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Die Europäische Kommission hat den Vorschlag für ein neues Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) vorgelegt, das von 2014-2020 laufen soll. Nachfolger des bestehenden Programms LIFE+ wird mit Mitteln in Höhe von 3,2 Mrd. EUR ausgestattet. Um eine größere Wirkung zu erzielen, wird LIFE einfacher und flexibler gestaltet und inhaltlich um die Bekämpfung des Klimawandels erweitert.
 

Ziel des LIFE-Programms ist es, als Katalysator für die Förderung der Umsetzung und Integration von umwelt- und klimapolitischen Zielen in andere Politikbereiche und die Praktiken der Mitgliedstaaten zu fungieren. Besonderes Gewicht wird auf eine bessere Verwaltungspraxis gelegt, da sie untrennbar mit besserer Umsetzung verbunden ist. Dabei soll dieses Programm dazu dienen, die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich Umwelt und Klimapolitik umzusetzen.

Was ist neu in LIFE?
LIFE wird in die beiden Teilprogramme "Umwelt" und "Klimapolitik" unterteilt werden.

                  Im Teilprogramm Umwelt werden Maßnahmen zu den Bereichen:
  • Umwelt und Ressourceneffizienz (u.a. Einbeziehung von Umweltzielen in andere Bereiche)
  • Biodiversität (u.a. Verfahren zur Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Unterstützung der Natura-2000-Gebiete)
  • Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich (u.a. Verbreitung von bewährten Verfahren und Sensibilisierungskampagnen) unterstütz
     
            Das Teilprogramm Klimapolitik deckt folgende Bereiche ab:
  • Klimaschutz (Verringerung von Treibhausgasemissionen)
  • Anpassung an den Klimawandel (Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel)
  • Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich (u.a. Sensibilisierung und Verbreitung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel)
       

Mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) werden auch die für jeden Schwerpunktbereich finanzierten Aktivitäten genauer definiert. Das Teilprogramm Umwelt setzt sich aus drei Schwerpunktbereichen zusammen, deren Hauptgewicht auf die Umsetzung und Integration verlagert wird. Der Schwerpunktbereich Biodiversität wird seine Unterstützung auf die Ausarbeitung bewährter Praktiken für umfassendere Herausforderungen der Biodiversität ausweiten, während Natura 2000 weiterhin im Mittelpunkt bleibt. Beim Schwerpunktbereich Umwelt und Ressourceneffizienz wird der Fokus auf die Umsetzung der EU-Umweltpolitik und des EU-Umweltrechts verlagert, und auf Marktumsetzung ausgerichtete Innovationen werden ausgeschlossen, da dieser Aspekt durch Horizont 2020 besser abgedeckt werden kann. Da die Förderung einer besseren Verwaltungspraxis immer mehr an Bedeutung gewinnt, ersetzt der Schwerpunktbereich Verwaltungspraxis und Information die frühere LIFE+-Komponente Information und Kommunikation. Im Rahmen dieses Schwerpunkts wird zusätzlich zur Durchführung von Sensibilisierungskampagnen die Verbreitung von Wissen für die Entscheidungsfindung und die Entwicklung bewährter Verfahren für eine bessere und wirksamere Einhaltung von Vorschriften aktiver gefördert.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Schaffung eines neuen Projekttyps: die „integrierten Projekte“. Ihr Ziel ist die bessere Umsetzung der Umwelt- und Klimapolitik und deren Integration in andere Politikbereiche insbesondere durch eine koordinierte Mobilisierung anderer EU-, nationaler und privater Mittel für umwelt- und klimapolitische Ziele.

Zur Verbesserung der Effizienz des LIFE-Programms und zur engeren Anbindung an die politischen Prioritäten der Europäischen Union soll die Umstellung von einem reinen Bottom-up-Ansatz auf einen flexiblen Top-down-Ansatz dienen. Die Kommission stellt in Konsultation mit den Mitgliedstaaten Arbeitsprogramme mit mindestens zwei Jahren Laufzeit auf. In ihnen werden z. B. Schwerpunkte, die Zuteilung von Mitteln auf verschiedene Finanzierungsarten und Ziele für den betreffenden Zeitraum festgelegt. Die Schwerpunkte werden darin nicht erschöpfend aufgeführt, um Antragstellern die Möglichkeit zu geben, auch Vorschläge für andere Bereiche vorzulegen, neue Konzepte einzubringen und auf neue Herausforderungen zu reagieren.

Zusätzlich soll der räumliche Geltungsbereich des LIFE-Programms ausgeweitet werden, indem die Finanzierung von umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen außerhalb der Europäischen Union flexibler gehandhabt wird: erstens sind Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union in Ausnahmefällen und unter besonderen Bedingungen ausdrücklich erlaubt ebenso wie Aktivitäten in Ländern, die von außerhalb der Europäischen Union an dem Programm teilnehmen, und zweitens wird eine Rechtsgrundlage geschaffen für die Zusammenarbeit mit umwelt- und klimapolitisch relevanten internationalen Organisationen, die nicht unbedingt unter das auswärtige Handeln der Europäischen Union fallen (z.B. internationale Studien).

Schließlich sollte das LIFE-Programm auch in Zukunft zentral verwaltet werden, um Verknüpfungen mit den Politikbereichen, die Qualität der Maßnahmen, eine wirtschaftliche Haushaltsführung und stabile Ressourcen zu maximieren und sicherzustellen, dass die Erkenntnisse der LIFE-Projekte in die Politikgestaltung der Europäischen Union eingehen.

Der Finanzrahmen für das LIFE-Programm in der MFR-Mitteilung für den Zeitraum 2014-2020 beläuft sich, ausgedrückt in jeweiligen Preisen, auf insgesamt 3618 Mio. EUR. Von diesem Betrag entfallen 2713,5 Mio. EUR auf das Teilprogramm Umwelt; dabei wird die Hälfte der Mittel für Projekte, die über maßnahmenbezogene Zuschüsse finanziert werden, zur Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung der Natur und der Biodiversität zugeteilt. Die restlichen 904,5 Mio. EUR entfallen auf das Teilprogramm Klimapolitik.

Mehr Informationen über das neue LIFE Programm finden sie in dieser Power-Point Präsentation:             Presentation-Foto            


Mehr Informationen über das neue LIFE-Programm finden Sie auf der offizielen Homepage (EN).

Hier erfahren Sie wofür LIFE+ beantragt werden kann.


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