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Begriffe aus dem EU-Jargon, leicht erklärt

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Term Definition
Parität (Währungsparität)

Im Rahmen eines Systems fester Wechselkurse festgesetztes Austauschverhältnis zwischen einer Währung und Gold (Gold-Parität), zwischen zwei Währungen (z. B. Dollar-Parität) oder zwischen einer Währung und einer künstlichen Währungseinheit (z. B. ECU-Parität).

Passerelle-Klausel

Im Entwurf der EU-Verfassung hat man die qualifizierte Mehrheit nicht auf so viele Bereiche ausdehnen können wie beabsichtigt. In vielen Fällen muss weiterhin einstimmig beschlossen werden, auch wenn dies in einer erweiterten EU von den meisten Beteiligten als ineffizient angesehen wird. Als Kompromiss gibt es in der Verfassung ein "Vereinfachtes Änderungsverfahren" (Art. IV-444), das Passerelle-Klausel (oder ganz auf Deutsch: Brückenklausel) genannt wird. Es erlaubt den im Europäischen Rat versammelten Staats- und Regierungschefs die Einstimmigkeit, mit der anschließend der Ministerrat eine konkrete Vorlage beschließen müsste, zugunsten der qualifizierten Mehrheit aufzuheben. Zwei wichtige Einschränkungen: Das EP und auch die nationalen Parlamente können sich derart erfolgten Beschlüssen widersetzen. Und der Europäische Rat muss die Aufhebung der Einstimmigkeit selbst einstimmig beschließen...

Petersberger Erklärung (Petersberger Auf

Die Petersberger Aufgaben wurden 1992 beim Gipfel des Ministerrats der Westeuropäischen Union (WEU) definiert. Sie umfassen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich Maßnahmen zur Wiederherstellung des Friedens.

Diese Aufgaben sind in Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben und sind integraler Bestandteil der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Benannt sind die Aufgaben nach dem Petersberg bei Bonn, auf dem der Gipfel damals tagte.

Petitionsrecht

Seit dem Vertrag von Maastricht (1993) ist es jedem Bürger mit einem Wohnort in der EU möglich, eine Petition (lat. petitio = der Angriff, das Ersuchen) an das Europäische Parlament zu richten (Artikel 20c EUV). Eine Petition kann als Beschwerde oder Bitte abgefasst sein. So kann die Petition eine Aufforderung an das Parlament, bzw. an seinen Petitionsausschuss, darlegen, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen. Der Gegenstand einer Petition muss im Zusammenhang mit den Aufgabenfeldern der EU stehen. Auch Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen können, wenn sie ihren Sitz in der EU haben, das Petitionsrecht beanspruchen. Bezieht sich ein Anliegen allerdings auf die Amtsführung der Organe oder Institution der EU, sollte dieses an den Bürgerbeauftragten der EU gerichtet werden. Die Zulassung einer Petition ist ein allgemein anerkannter Bestandteil demokratischer Grundrechte.

Politik des leeren Stuhls

Von Juli 1965 bis Januar 1966 boykottierte die französische Regierung die Sitzungen des Ministerrats. Dies lähmte die politischen Entscheidungsprozesse der europäischen Institutionen und stürzte die damalige EG in eine tiefe Krise. Mit dieser Politik des leeren Stuhls, die auf Weisung des damaligen Staatspräsidenten Charles de Gaulle zustande gekommen war, protestierte Frankreich gegen die bevor stehende Einführung der qualifizierten Mehrheit als Abstimmungsprinzip im Rat. Der Luxemburger Kompromiss vom Januar 1966 beendete schließlich diese ungewöhnliche Form der Politikverweigerung.

Politisches und Sicherheitspolitisches K

Das PSK ist ein politisches Gremium, das dem Europäischen Rat im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik der EU zuarbeitet. Als zentrale Koordinierungsinstanz für alle Aspekte der GASP und der ESVP wird ihm die Rolle eines "Motors" zugeschrieben. Es tagt als "Brüsseler PSK" zweimal wöchentlich mit den Botschaftern oder den Politischen Direktoren der nationalen Außenministerien. Der Hohe Vertreter der GASP kann den Vorsitz des PSK führen. Im Entwurf für die EU-Verfassung wird auf Grund des Einspruchs der kleinen Mitgliedstaaten für den PSK-Vorsitz das Modell der Rotation des Vorsitzes der EU-Ratspräsidentschaft übernommen.

Polizeiliche und justitielle Zusammenarb

Die im Titel VI des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Bestimmungen über die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen werden auch als „3. Säule“ der EU bezeichnet. Mit dem Vertrag von Amsterdam (1999) wurden viele der ursprünglichen Bestimmungen der 3. Säule in den vergemeinschafteten Bereich der 1. Säule der EU überführt (Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr). Für die in der dritten Säule verbleibenden Bereiche der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen enthält der Vertrag von Amsterdam als Zielvorgabe die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Präsident/Präsidentin der Europäischen K

Der Präsident der Europäischen Kommission wird von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen ernannt und bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Er hat ein Mitspracherecht bei der Auswahl der anderen Mitglieder der Europäischen Kommission, legt die politischen Leitlinien für die Arbeit der Kommission fest und entscheidet über die Zuweisung der Aufgaben innerhalb des Kollegiums der Kommissionsmitglieder sowie über etwaige Ressortänderungen während seiner Amtszeit. Amtierender Kommissionspräsident ist der ehemalige portugiesische Premier Jose Manuel Barroso.

Primäres Gemeinschaftsrecht

Das Gemeinschaftsrecht der EU setzt sich zusammen aus primärem und sekundärem Gemeinschaftsrecht. Das primäre Gemeinschaftsrecht umfasst die grundlegenden Verträge der EU, z.B. der EG-Vertrag und die Verträge von Amsterdam und Maastricht (der EU-Vertrag), sowie deren Anhänge und Protokolle. Das p.G. legt die Grundordnung der EU fest. Inbegriffen sind auch allgemeine Rechtsgrundsätze, wie die vom EuGH verbindlich formulierten Grundrechte, oder objektive rechtstaatliche Prinzipien, z.B. der Grundsatz der Rechtssicherheit, die Charta der Grundrechte und das Demokratieprinzip.

Prinzip der begrenzten Einzelermächtigun

Wie in einem Staat, müssen auch innerhalb der EU die Zuständigkeiten zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten abgegrenzt werden. Dies erfolgt nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, das seine gesetzliche Grundlage besonders in den Artikeln 5 I und 249 des EG-Vertrags hat. Dieses Prinzip besagt, dass die EU nur dann Rechtsnormen erlassen darf, wenn die Verträge sie ausdrücklich zum Handeln ermächtigt. Somit ist es ihr nicht möglich, ohne Zustimmung der Gemeinschaft neue Kompetenzen an sich zu ziehen. Die so genannte Rechtssetzungsbefugnis verbleibt dann bei den Mitgliedsstaaten. In Abgrenzung dazu soll das in Art. 5 II EGV festgeschriebene Subsidiaritätsprinzip einer ausufernden Regelungsgewalt der EU entgegenwirken. Das bedeutet, dass für den Fall konkurrierender Kompetenzen zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten die EU nicht einfach legislativ tätig werden darf, sondern ihr Eingreifen rechtfertigen muss, etwa dadurch, dass die Mitgliedstaaten die Aufgaben allein nicht mehr vernünftig wahrnehmen können.

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Glossary 2.8 uses technologies including PHP and SQL

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