Begriffe aus dem EU-Jargon, leicht erklärt
There are 636 entries in this glossary.| Term | Definition |
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| Nachhaltige Entwicklung |
Das Wirtschaftswachstum soll sich kurz-, mittel- und vor allem langfristig im Einklang mit den gesellschaftlichen Bedürfnissen vollziehen, d.h. jeweils den Bedürfnissen der Gegenwart Rechnung tragen, ohne die Entwicklungsmöglichkeiten der kommenden Generationen zu gefährden. Konkret geht es um die Schaffung der Voraussetzungen dafür, daß die wirtschaftliche Entwicklung langfristig im Einklang mit den Umwelterfordernissen erfolgt. Auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung im März 1995 in Kopenhagen wurde zudem die Notwendigkeit unterstrichen, Maßnahmen gegen die soziale Ausgrenzung und für den Gesundheitsschutz zu treffen. |
| Nationalagentur |
Eine Nationale Agentur (NA) ist für die dezentrale Abwicklung eines ‡ EU-Aktionsprogramms in einem am Programm beteiligten Land zuständig. Sie informiert und berät die Antragsteller, nimmt Projektanträge entgegen und bewertet sie, erteilt Förderzu- und -absagen und zahlt die Mittel an den Projektträger aus. Eine Nationale Kontaktstelle ist dagegen eine Informations- und Beratungsstelle auf nationaler Ebene, die Interessenten bei der zentralen Antragstellung in Brüssel unterstützt. |
| nationales Recht |
In einer funktionierenden Föderation muss auch so manches in einheitliche Regelungen gefasst sein. Also trifft es uns alle in vielen Lebensbereichen, wenn für die Europäische Union umfassende Gesetze gelten. Ein grundlegender Unterschied ist dennoch zu beachten. Da gibt es zunächst die in Brüssel beschlossenen Richtlinien. Die müssen dann verbindlich in den 27 Mitgliedstaaten zur Umsetzung kommen. Dennoch bleibt Spielraum für Änderungen auf nationaler Ebene, allerdings nur nach oben, also für eine Verschärfung. Anders verhält es sich mit einer EU-Verordnung, die Parlament und Kommission zusammen mit den Mitgliedsländern ausarbeiten. Die gilt dann europaweit verbindlich, wie ein Gesetz eben. Als Beispiel mag die FFH-Richtlinie aus den 90er-Jahren dienen. Demnach muss jedes Land zehn Prozent seiner Fläche als Schutzgebiete für Flora-Faunahabitate ausweisen. Deutschland hat damit aber das Problem, dass einfach zu wenig geeignete Flächen vorhanden sind. Also mahnt Brüssel immer wieder eine Erfüllung der Richtlinie an, bohrt immer wieder nach. Da scheint es dem Neumarkter CSU-Abgeordneten im Europaparlament, Albert Deß, schon sehr wichtig, zu einem Punkt zurück zu finden. Nämlich dass man von Brüssel aus nur das reglementiert, was auch als eine europaweites Anliegen zu sehen ist. Dann wieder gibt es Themen, die lassen sich im nationalen Rahmen keineswegs begrenzen. Und nicht alleine, wenn es um die Qualität von Lebensmitteln geht. Der Weg zum gültigen Gesetz verläuft etwas ungewöhnlich. Die Europäische Kommission hat das Initiativrecht und unterbreitet dem Parlament einen Vorschlag. Das befasst sich damit und leitet sein Ergebnis an den Ministerrat weiter. Wenn der den Vorschlag annimmt, ist ein Gesetz mit europäischer Gültigkeit verabschiedet. |
| Natura 2000 |
Natura 2000 bezeichnet ein Netz von Gebieten in den Mitgliedstaaten, in denen die Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume geschützt werden müssen. Dieser Schutz wird durch die sogenannten Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien (1979 bzw. 1992) geregelt. In den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sind die Tier- und Pflanzenarten und die Lebensräume aufgelistet, die aufgrund ihrer Seltenheit und Empfindlichkeit besonders schützenswert sind; dies gilt vor allem für die vom Verschwinden bedrohten Arten und Lebensräume. Auf Vorschlag der Mitgliedstaaten bestimmt die Kommission Gebiete für den Schutz dieser Arten und Lebensräume. Die Gebiete sind in sieben biogeographische Regionen in der EU unterteilt (alpine, atlantische, boreale, kontinentale, makaronesische, mediterrane und pannonische Region). Das Netz umfasst Schutzgebiete, die der Erhaltung von mehr als 180 Arten und Unterarten von Vögeln dienen sollen, und besondere Schutzgebiete, mit denen die Erhaltung von über 250 Lebensraumarten, mehr als 200 Tierarten und über 430 Pflanzenarten gesichert werden soll. Natura 2000 schließt heute mehr als 20 % des terrestrischen Gebiets der Europäischen Union ein. Die Mitgliedstaaten sind für die Schutzgebiete zuständig und müssen den Erhalt der durch die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften bezeichneten Arten und Lebensräume gewährleisten. Innerhalb der Schutzgebiete sind zwar Wirtschaftstätigkeiten wie z. B. die Landwirtschaft weiterhin zulässig, müssen jedoch mit dem Ziel der Erhaltung von Arten und Lebensräumen vereinbar sein. |
| Nettozahler / Nettoempfänger |
Ob ein Mitgliedstaat der Europäischen Union so genannter Nettozahler bzw. Nettoempfänger ist, wird nicht beschlossen oder veranlasst, sondern ergibt sich rein rechnerisch aus der Differenz zwischen dem Anteil, den ein Mitgliedstaat zur Finanzierung des EU-Haushaltes beiträgt, und dem Betrag, den der Mitgliedstaat in Form von Rückflüssen aus dem EU Haushalt wieder zurück erhält. Der Finanzierungsanteil wird gemäß der Wirtschaftskraft eines Landes proportional errechnet. Der Großteil der Rückflüsse besteht hingegen aus Agrarförderungen und Strukturhilfen für Regionen mit einem gewissen Entwicklungsrückstand. |
| Netzwerk |
Verbände und andere Dachorganisationen auf europäischer Ebene mit Mitgliedern aus mehreren Ländern werden oft als Netzwerke bezeichnet. ‡ Betriebskostenzuschüsse werden meist an Netzwerke vergeben. |
| Niederlassungsfreiheit |
Niederlassungsfreiheit bedeutet das Recht von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern auf Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur selbstständigen Ausübung gewerblicher, landwirtschaftlicher oder freiberuflicher Erwerbstätigkeiten. Sie ist eine der vier Grundfreiheiten der EU. |
| Normung |
Um grenzüberschreitend wirtschaftlich möglichst störungsfrei zusammenarbeiten zu können, müssen viele Hindernisse in Form nationaler Normen überwunden werden. Deshalb existiert in der EU ein System für Europäische Normen (EN). Sie werden vom Europäischen Komitee für Normung erarbeitet. Nach den Vorgaben des Normungskomitees legt die EU-Kommission ihren Richtlinienvorschlag fest. Wenn dieser das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, ersetzt die EN die bis dahin gültigen nationalen Normen. Euronormen gelten besonders für Industriemaschinen, Bauprodukte und Elektrogeräte. |