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Begriffe aus dem EU-Jargon, leicht erklärt

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Term Definition
Maastrichter Vertrag

Mit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags am 1. November 1993, der auch unter der Bezeichnung "Vertrag über die Europäische Union" bekannt ist, wurde schließlich der Umweltschutz in den Zielen der Gemeinschaft verankert (ehemalige Artikel 2 und 3(k) des EG-Vertrages). Zudem führte der Vertrag erstmals ein qualifiziertes Mehrheitswahlsystem ein, das in Umweltfragen anzuwenden war (ehemaliger Artikel 130s).Nach dem Maastrichter Vertrag stützt sich die EU auf drei Säulen: Die erste und wichtigste Säule ist die Europäische Gemeinschaft, die als juristische Person Unterzeichnerin aller Verträge bleibt. Daneben existiert die Europäische Atomgemeinschaft und bis zu ihrem Auslaufen am 23. Juli 2002 auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bildet die zweite Säule der EU, mit der eine europäische Verteidigungspolitik entwickelt werden soll. Die dritte Säule ist die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit. Hier verpflichten sich die Regierungen, Fragen der Einwanderungs- und Asylpolitik sowie der Verbrechensbekämpfung gemeinsam anzugehen.

Marginalität

Lebenslage von Individuen, die eine Position „am Rande" einer sozialen Klasse oder Gesellschaft innehaben. Marginalisierte Personen befinden sich oft im Grenzgebiet zwischen zwei Gruppen, Klassen oder Gesellschaften mit großen Wert- und Normendifferenzen, die von der Persönlichkeit des Betreffenden nicht verarbeitet werden können. Diese Menschen (z. B. Einwanderer) sind mit Rollenkonflikten, Entfremdung, Minderwertigkeitsgefühlen und Orientierungsunsicherheiten belastet. Sie nehmen einen Wechsel ihrer Gruppenzugehörigkeit vor, können dabei aber einerseits die bisherige soziale Orientierung der alten Bezugsgruppe noch nicht aufgeben und finden andererseits in der neuen, angestrebten Gruppe noch keine völlige Aufnahme oder Integration. Die Summe der Personen, die als marginalisiert gelten können, nimmt mit wachsender räumlicher und sozialer Mobilität und sozialem Wandel zu.

Mehrheitsentscheidungen

Mehrheitsentscheidungen im europäischen Integrationsprozess waren bereits in den Römischen Verträgen von 1958 vorgesehen. Bis zum In-Kraft-Treten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1987 wurden die meisten Beschlüsse von den EU-Mitgliedstaaten allerdings einstimmig gefasst. Die Verträge von Maastricht und Amsterdam brachten eine schrittweise Ausdehnung jener Materien, die mit Stimmenmehrheit beschlossen werden können, weitere Bereiche wurden mit dem im Jahr 2001 unterzeichneten Vertrag von Nizza in die Mehrheitsentscheidung übergeführt. Grundsätzlich ist für Beschlüsse im Rat eine so genannte qualifizierte Mehrheit erforderlich.

Mergers

Ein Zusammenschluss ist die rechtliche Kombination von zwei oder mehr Unternehmen, durch Fusion oder Übernahme. While such operations may have a positive impact on the market, they may also appreciably restrict competition, by creating or strengthening a dominant player. Während dieser Vorgänge eine positive Auswirkung auf den Markt haben kann, kann sie auch den Wettbewerb spürbar beschränken, durch die Schaffung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Player.

In order to preclude restrictions of competition, the European Commission exercises control over planned concentrations with a Community dimension (ie when the operation extends beyond the borders of a Member State and exceeds certain worldwide and Community-wide turnover thresholds) and may authorise them subject to conditions or forbid them. Um Wettbewerbsbeschränkungen entgegen, übt die Europäische Kommission die Kontrolle über geplante Zusammenschlüsse mit gemeinschaftsweiter Bedeutung (dh wenn der Betrieb über die Grenzen eines Mitgliedstaats erstreckt, und überschreitet bestimmte weltweit und Community-weiten Umsatz-Schwellenwerte) und kann sie unterliegen genehmigen Bedingungen oder verbieten sie.

In determining whether a concentration is compatible with the common market, the Commission takes account on a case-by-case basis of several factors, such as the concepts of "Community dimension", "dominant position", "effective competition" and "relevant market". Bei der Feststellung, ob ein Zusammenschluss mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, berücksichtigt die Kommission auf einer Fall-zu-Fall-Basis mehrerer Faktoren, wie die Konzepte der "gemeinschaftsweiten Bedeutung", "beherrschenden Stellung", "wirksamer Wettbewerb" und "relevant Markt ". The basic criterion used to analyse concentrations is that of a "dominant position". Das grundlegende Kriterium benutzt, um Konzentrationen zu analysieren ist, dass von einer "beherrschenden Stellung". One or more undertakings are said to hold a dominant position if they have the economic power to influence the parameters of competition, especially prices, production, product quality, distribution and innovation, and to limit competition to an appreciable extent. Ein oder mehrere Unternehmen sollen eine beherrschende Stellung einnehmen, wenn sie die wirtschaftliche Macht, um die Parameter des Wettbewerbs, vor allem von Preisen, Produktion, Qualität der Produkte, Vertrieb und Innovation Einfluss haben, und den Wettbewerb in einem nennenswerten Umfang zu begrenzen.

Regulation (EC) No 139/2004, which entered into force on 1 May 2004, radically recast the Community rules for control of concentrations. Verordnung (EG) Nr. 139/2004, in Kraft getreten am 1. Mai 2004, radikal Neufassung der Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen getreten.

Mifid

Mifid - Die europäische Finanzmarktrichtlinie

Die Mifid ist eine europäische Finanzrichtlinie betrifft alle Finanzdienstleister in der EU. Dazu zählen Banken Handelsplattformen, Börsen, Anlageberater, Vermögensverwalter bis hin zu Maklerunternehmen sowie Energie- und Rohstoffhändlern.

Die Mifid ersetzt die 1993 verabschiedete Investment Services Directive (ISD). Sie verfolgt zwei Ziele: Einen besseren Anlegerschutz durch über nationale Grenzen hinweg harmonisierte Investmentgesetze herzustellen und die Schaffung eines fairen und transparenten Kapitalmarkts. Sie ist Kernstück des "Financial Services Action Plan" (FSAP), mit dem die EU-Kommission den europäischen Finanzsektor wettbewerbsfähiger machen will. Die wesentlichen Neuerungen: Die Mifid gibt erstmals europaweit vor, dass Banken und Vermittler die von Produktanbietern erhaltenen Vertriebsprovisionen gegenüber ihren Kunden offenlegen müssen. Zugleich schränkt sie die Annahme solcher Kickbacks ein. Zudem verordnet das Regelwerk das Prinzip der "Best Execution". Das heißt: Wertpapierorders müssen zu den besten Konditionen durchgeführt werden. Die "Concentration Rule", mit der einzelne EU-Länder wie Italien die Ausführung über die nationalen Börsen festschrieben, werden abgeschafft. Experten rechnen mit erheblich niedrigeren Kosten

Die Mifid tritt am 1. November in Kraft. Allerdings hinken mehrere Mitgliedsstaaten hinterher. Nach Angaben von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy gehören dazu Spanien, Ungarn, Tschechien und Polen. In Deutschland wurde die Mifid mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (Frug) umgesetzt, das im Mai auch vom Bundesrat verabschiedet worden war.

Mindestreserve

Zentralbankguthaben der Banken, die sie zur Erfüllung der Mindestreservepflicht bei der Zentralbank halten müssen. Die Höhe des Mindestreserve-Solls einer Bank wird durch Anwendung der Mindestreservesätze auf die reservepflichtigen Bilanzpositionen ermittelt. Die Mindestreserve gehört zum geldpolitischen Instrumentarium des Eurosystems. Der Mindestreservesatz des Eurosystems beträgt zwei Prozent. Dieser Satz gilt für täglich fällige Einlagen, Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwei Jahren, Geldmarktpapiere und Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren. (Daneben sind noch weitere Verbindlichkeiten mindestreservepflichtig, aber mit einem Mindestreservesatz von null Prozent). Das Mindestreserve-Soll ist nicht täglich, sondern im kalendertäglichen Durchschnitt als Guthaben bei der Zentralbank zu halten. Die Banken können die Mindestreserveguthaben somit auch als Arbeitsguthaben für ihren laufenden Zahlungsverkehr nutzen. Die Mindestreserve wirkt deshalb am Geldmarkt als Puffer, der starke Liquiditätsausschläge ausgleicht und die Zinsentwicklung verstetigt.

Misstrauensantrag

Das Europäische Parlament kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen sowie der Mehrheit seiner Abgeordneten einen Misstrauensantrag gegen die Europäische Kommission beschließen. In diesem Fall müssen die Kommissionsmitglieder geschlossen ihr Amt niederlegen. Misstrauensanträge gegen einzelne Kommissare sind derzeit nicht möglich. Das Instrument des Misstrauensantrages stellt ein wesentliches parlamentarisches Instrument zum Machtausgleich im Zusammenspiel der europäischen Institutionen dar.

Mitentscheidungsverfahren

Das Mitentscheidungsverfahren ist das wichtigste Rechtssetzungsverfahren in der Europäischen Union. Die von der Kommission vorgeschlagenen Gesetze werden vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat gemeinsam angenommen. Dadurch erhält das Parlament bei diesem Verfahren eine herausragende politische Rolle und konnte innerhalb der EU schon mehrere wesentliche Entscheidungen durchsetzen, wie beispielsweise strengere Umweltschutzauflagen für Kraftstoffe und Motoröle, strengere und deutlichere Warnhinweise zur Schädlichkeit von Tabakkonsum oder die gesetzliche Verankerung einer umweltverträglichen Entsorgung von Altautos ab 2003. Zwar hat das Parlament nicht die Befugnis zur Gesetzesinitiative, die der Kommission vorbehalten ist, aber im Verfahren der Mitentscheidung kann ein Rechtsakt gegen den Mehrheitswillen des Europäischen Parlaments nicht zustande kommen. Praktiziert seit dem Vertrag von Maastricht 1993 (Mitentscheidung 1) und erweitert mit dem Vertrag von Amsterdam (Mitentscheidung 2), gilt dieses Verfahren mittlerweile für 75 Prozent der Entscheidungen.

Der Prozess des Mitentscheidungsverfahrens kann bis zu drei Lesungen umfassen und verläuft über folgende Schritte:

  1. Initiative:
    Der Kommissionsvorschlag für ein Gesetz (Richtlinie oder Verordnung) wird dem Parlament und dem Rat zugestellt.
  2. Erste Lesung:
    Im Parlament kommt der Text in den zuständigen Ausschuss, der darüber berät und Änderungen vorschlägt, wenn der Kommissionsentwurf nicht den Vorstellungen des Parlaments entspricht. Abschließend stimmt das Plenum über den Text ab. Die Entscheidung des EP wird dem Ministerrat übermittelt. Das Gesetz ist erlassen, wenn der Rat in seiner ersten Lesung sämtliche Änderungswünsche des Parlaments mit qualifizierter Mehrheit billigt oder wenn das Parlament keine Änderungen vorgeschlagen hat und der Rat dem Entwurf der Kommission ebenfalls zustimmt. Sind die Minister im Rat aber anderer Meinung als die Kommission oder das EP, fassen sie ihre Änderungsvorschläge im "gemeinsamen Standpunkt" (GS) der Regierungen zusammen und nennen die Gründe für jede gewünschte Änderung. Der "gemeinsame Standpunkt" wird dem Parlament zur zweiten Lesung zugestellt.
  3. Zweite Lesung:
    Das Parlament hat drei Möglichkeiten: Mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder nimmt es den gemeinsamen Standpunkt des Rates an (Gesetz wird erlassen), lehnt ihn ab (Gesetz gescheitert) oder ändert ihn. In letzterem Fall gibt die Kommission ihre Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen des EP ab und übermittelt die Änderungswünsche des Parlaments dem Ministerrat. Billigen die Minister mit qualifizierter Mehrheit den Gesetzentwurf in der Fassung des Parlaments, ist das Gesetz erlassen. Wenn die Kommission die Abänderungen des Parlaments abgelehnt hat, muss der Rat einstimmig entscheiden, um das Gesetz in Kraft zu setzen. Lehnt der Rat die Änderungen des Parlaments ab, muss ein Vermittlungsausschuss einberufen werden. Die zweite Lesung durch das Europäische Parlament muss binnen drei Monaten durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann diese Frist um einen Monat verlängert werden.
  4. Vermittlungsausschuss:
    Der Ausschuss besteht je zur Hälfte aus Vertretern des Rates und des Parlaments. Auf der Grundlage des vom Parlament geänderten Textes versucht er, binnen sechs Wochen einen "gemeinsamen Entwurf" (GE) zu finden. In den allermeisten Fällen gelangen die beiden Parteien zu einer Einigung. Gelingt die Einigung nicht, ist der Gesetzesvorschlag gescheitert.
  5. Dritte Lesung:
    Gibt es eine Einigung im Vermittlungsausschuss, so müssen ihr Parlament und Rat in dritter Lesung zustimmen, das Parlament mit absoluter Mehrheit, der Rat mit qualifizierter Mehrheit. Das Gesetz ist gescheitert, wenn eines der beiden Organe den gemeinsamen Entwurf ablehnt. Für die dritte Lesung verfügen Europäisches Parlament und Rat über eine Frist von 6 Wochen, die ausnahmsweise um zwei Wochen verlängert werden kann.


Gemäß den Verträgen ist festgeschrieben, für welche Themen welches Entscheidungsverfahren angewandt werden muss:

Das Mitentscheidungsverfahren wird angewandt bei:

  • Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen und Recht auf Niederlassung
  • Antidiskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit
  • Soziale Sicherheit für WanderarbeitnehmerInnen
  • Verkehr
  • Harmonisierung des Binnenmarktes
  • Anreizmaßnahmen für Beschäftigung
  • Zollunion
  • Kooperation in der Entwicklungshilfe
  • Bildung (Anreizmaßnahmen) und Ausbildung
  • Gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen
  • Gesundheit (Anreizmaßnahmen)
  • Verbraucherschutz
  • Transeuropäische Netze (Aufbau und Finanzierung)
  • Umwelt (allgemeine Aktionsprogramme)
  • Kultur (Anreizmaßnahmen)
  • Forschung
  • Soziale Ausgrenzung und öffentliche Gesundheit
  • Gleichstellung zwischen Mann und Frau
  • Justizielle Kooperation im Zivilrecht
  • Maßnahmen zur wirtschaftlichen/sozialen Kohärenz
  • Transparenz
  • Statistiken und Datenschutz
  • Prävention und Bekämpfung von Korruption
  • Entscheidungen zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung

Mitteilung

Strategiepapier (Strategy) / Mitteilungen (Communication) der EU-Kommission

Strategiepapiere und Mitteilungen kommen ähnlich wie Grün- / Weißbücher zum Einsatz, wenn die EU-Kommission eine Diskussion anstoßen oder fortsetzen oder mögliche Lösungsansätze aufzeigen möchte. Sie wenden sich an EU-Organe, EU-Staaten und (in eingeschränkter Form) BürgerInnen / Organisationen. Sie werden oft genutzt, um Grünbücher oder Aktionsprogramme (oder im Falle der Mitteilung, ein Strategiepapier) zu veröffentlichen.

Beispiele:

  • Strategiepapier der EU-Kommission zur Abfallvermeidung und Recycling vom Mai 2003.
  • Mitteilung "Klimaänderungen und Entwicklungszusammenarbeit" der EU-Kommission vom 18.03.2003. (In ihrer Mitteilung "Klimaänderungen und Entwicklungszusammenarbeit" unterbreitet die EU-Kommission einen Vorschlag für einen EU-Aktionsplan, der darauf abzielt, Klimaschutzbelange in die Entwicklungsmaßnahmen der EU einzubeziehen. Mit der Mitteilung lädt die Kommission die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, die Zivilgesellschaft und andere Interessenvertreter ein, einen Beitrag zur Formulierung und Umsetzung eines kohärenten und abgestimmten EU-Klimaschutzkonzepts zur Unterstützung der Partnerländer im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu leisten.)
  • Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 3. Juni 1998: Klimaänderungen - Zu einer EU-Strategie nach Kyoto. (Mit der Mitteilung der Kommission vom 3. Juni 1998 wurde die Grundlage für Maßnahmen der Gemeinschaft gelegt, die ermöglichen, den Verpflichtungen aus dem Protokoll von Kioto nachzukommen: Ausarbeitung einer Strategie für alle umweltverschmutzenden Wirtschaftszweige; Festlegung eines Zwischenziels für 2005; Einbeziehung einer externen Dimension, die die Festlegung einer gemeinsamen Position für die Konferenz in Buenos Aires und die Förderung eines ständigen Dialogs mit den Vertragsparteien des Protokolls sowie eines Informationsaustauschs umfasst.)

Mittelmeerunion

Neu dabei in der Mittelmeerunion sind auch Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Monaco und Montenegro. Neben den 27 EU-Staaten gehören somit Albanien, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ägypten, Israel, Jordanien, der Libanon, Mauretanien, Monaco, Montenegro, Marokko, die Palästinensische Autonomiebehörde, Syrien, Tunesien und die Türkei an der Mittelmeerunion teil. Libyen ist nicht dabei. Damit umfasst die Mittelmeerunion 43 Staaten.

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