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Begriffe aus dem EU-Jargon, leicht erklärt

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Term Definition
Haager Programm

Auf ihrem Gipfeltreffen am 5. November 2004 in Brüssel haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im so genannten "Haager Programm" auf eine Vereinheitlichung der Asylpolitik bis zum Jahr 2010 geeinigt. Mit dem „Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht der EU“ haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten auch Leitlinien im Bereich der Innen- und Justizpolitik für den Zeitraum von 2005 bis 2010 festgelegt. Schwerpunkte sind die Schaffung eines „Gemeinsamen europäischen Asylsystems“ bis zum Jahr 2010, die Steuerung legaler Zuwanderung, eine Lastenverteilung bei der Kontrolle der EU-Außengrenzen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität. Die Beschlüsse knüpfen an die Ergebnisse des Tampere-Gipfels von 1999 an.

Harmonisierung

Harmonisierung bezeichnet die Angleichung nationalen Rechts. Soweit dies zum Funktionieren des Binnenmarktes erforderlich ist, zählt sie zu den Aufgaben der EG (vgl. Art. 3 Abs. 1 h EG). Neben dem Abbau konkreter Behinderungen auf dem Binnenmarkt soll die Harmonisierung in den Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Sockel von Rechtsvorschriften schaffen, der Behinderungen von vorne herein vermeidet. Die EG kann nationales Recht entweder durch primäres Gemeinschaftsrecht und Verordnungen bzw. durch Richtlinien harmonisieren. Letztere können beispielsweise einheitliche Zielvorgaben oder europäische Mindeststandards setzen, die gegenseitige Anerkennung von nationalem Recht vorschreiben (s. Herkunftslandprinzip) oder einheitliche technische Normen bestimmen. Unabhängig hiervon geschieht Harmonisierung auch durch völkerrechtliche Verträge, durch Angleichung der Lebensverhältnisse, oder durch eine zunehmende Europäisierung der Juristenausbildung.

Haushalt

Sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union werden auf der Grundlage jährlicher Vorausschätzungen erfasst und im EU-Haushalt ausgeweisen.

Der EU-Haushalt unterliegt insbesondere folgenden Grundsätzen:

Einheit: alle Einnahmen und Ausgaben sind in einem einzigen Dokument ausgewiesen; Jährlichkeit: die Haushaltsvorgänge müssen im betreffenden Haushaltsjahr abgewickelt werden; Haushaltsausgleich: die Ausgaben dürfen die Einnahmen nicht übersteigen. Aufgabe der Kommission ist, dem Rat jedes Jahr einen Haushaltsvorentwurf zu unterbreiten. Der Rat bildet zusammen mit dem Europäischen Parlament die Haushaltsbehörde. Die Befugnisverteilung zwischen diesen zwei Organen richtet sich nach der Art der Ausgaben: bei den obligatorischen Ausgaben hat der Rat das letzte Wort; über die nichtobligatorischen Ausgaben entscheidet letztlich das Parlament. In letzter Instanz ist es das Europäische Parlament, das den Gesamthaushaltsplan feststellt oder ablehnt.

Um die Stabilität der jährlichen Haushalte zu sichern, sind diese seit 1988 Gegenstand von mehrjährigen Interinstitutionellen Vereinbarungen über die Haushaltsdisziplin zwischen Parlament, Rat und Kommission. Diese mehrjährige Finanzielle Vorausschau regelt die Verteilung der Ausgaben, garantiert ein angemessenes Niveau der Ressourcen und unterstützt die Prioritäten der Union.

Heranführungshilfen

Unter Heranführungsstrategie bezeichnete man Unterstützungsleistungen und nachhaltige Anstrengungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugunsten der Länder Mittel- und Osteuropas (MOEL). Die erste bereits 1989 ins Leben gerufene Hilfsmaßnahme kam vorerst nur Polen und Ungarn durch das PHARE-Programm zu Gute. Später wurde dieses Programm auf die weiteren Länder Mittel- und Osteuropas ausgedehnt. Strukturmaßnahmen für den landwirtschaftlichen Bereich wurden durch das Programm SAPARD, der Wideraufbau von Infrastruktur und Investitionen in Umwelt- und Verkehrsprojekte großteils durch das Programm ISPA durchgeführt. Schwerpunkte und Kernelemente dieser breiten Heranführung der MOEL an Standards und Wohlstand der EU-Mitgliedstaaten waren Beitrittspartnerschaften, die zwischen den Kandidatenländern und der Union abgeschlossen wurden. Allein durch PHARE wurden seit 1990 insgesamt mehr als 8 Mrd. Euro an Zahlungen und Zuschüssen an die MOEL abgewickelt.

Hierarchie der gemeinschaftlichen Rechts

Gemäß einer Erklärung im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union soll untersucht werden, inwieweit es möglich ist, die Einteilung der Rechtsakte der Gemeinschaft mit dem Ziel zu überprüfen, eine angemessene Rangordnung der verschiedenen Arten von Normen herzustellen.

Als Hauptargument für eine Normenhierarchie wird angeführt, dass sie es dem Gesetzgeber ermöglicht, sich auf den politischen Aspekt einer Sache zu konzentrieren, anstatt Detailfragen regeln zu müssen. Die Einführung einer Normenhierarchie würde Auswirkungen auf die Beschlussfassungsverfahren haben: Rechtsakte mit Verfassungsrang würden einem strengeren Verfahren (Einstimmigkeit, besonders qualifizierte Mehrheit, Zustimmung usw.) unterliegen als reine Legislativmaßnahmen (insbesondere das Mitentscheidungsverfahren), für die ihrerseits wiederum weniger flexible Verfahren vorgeschrieben würden als für Durchführungsbestimmungen (z. B. die Übertragung von Befugnissen auf die Kommission).

Diese Frage war Gegenstand der Überlegungen im Rahmen der 1990 erstmals geführten Debatte über die mögliche Festschreibung des Mitentscheidungsverfahrens im Vertrag: Es sollte verhindert werden, dass bei Rechtsakten von geringerer Bedeutung ein zu aufwändiges Verfahren zur Anwendung gelangt, um eine Lähmung des Gesetzgebungsprozesses zu verhindern. 1991 hatte die Kommission bei den Verhandlungen über den Maastrichter Vertrag eine neue Typologie der Gemeinschaftsnormen (Vertrag, Gesetz, Durchführungsbestimmungen) vorgeschlagen, war jedoch aufgrund der unterschiedlichen Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten auf Widerstand gestoßen.

Hoheitsgebiet der EU

Im Allgemeinen versteht man unter einem Hoheitsgebiet eine geografisch klar umrissene Fläche, in der die Regierung eines Staates Regierungsgewalt ausübt. Das Hoheitsgebiet der EU umfasst gemäß Artikel 299 des EG-Vertrags die Kerngebiete aller Mitgliedstaaten sowie die französischen überseeischen Departements (Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion), die Azoren, Madeira (zu Portugal) und die Kanarischen Inseln (zu Spanien). Eine Reihe weiterer Gebiete, beispielsweise Grönland, die Falklandinseln, Bermuda und das Britische Antarktis-Territorium, sind mit der EU assoziiert. Genaue Zollbestimmungen für die unterschiedlichen Gebiete hat der Rat 1992 in der Verordnung 2913/92 (Zollkodex) festgelegt.

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Glossary 2.8 uses technologies including PHP and SQL

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