TemplatePlazza
Warning: file_exists(): open_basedir restriction in effect. File(/etc/aliro/dbhost) is not within the allowed path(s): (/var/www/virtual/euroconsults.eu/:/var/www/conf/vu2097/session/:/tmp/:/tmp:/usr/share/php/:/var/lib/php5) in /var/www/virtual/euroconsults.eu/htdocs/libraries/aliro/aliroBasicDatabase.php on line 75 Warning: file_exists(): open_basedir restriction in effect. File(/etc/aliro/dbhost) is not within the allowed path(s): (/var/www/virtual/euroconsults.eu/:/var/www/conf/vu2097/session/:/tmp/:/tmp:/usr/share/php/:/var/lib/php5) in /var/www/virtual/euroconsults.eu/htdocs/libraries/aliro/aliroBasicDatabase.php on line 75

Begriffe aus dem EU-Jargon, leicht erklärt

There are 636 entries in this glossary.
Search for glossary terms (regular expression allowed)
Begins with Contains Exact term Sounds like Tick to search all glossaries
0-9 All A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Page:  1 2 3 Next »
Term Definition
B-Punkte

Das A-Punkt- und B-Punkt-Verfahren ist dazu da, die gesetzgeberischen Beschlüsse des Ministerrats effektiver zu gestalten. B-Punkte sind dabei Themen auf der Tagesordnung eines Ministerrats, über die der vorberatende Ausschuss der Ständigen Vertreter keine Einigung erzielt hat. Unstrittige Themen werden dagegen als A-Punkte von den Ministern ohne weitere Aussprache angenommen.

Banken (Kreditinstitute)

Wirtschaftsbetriebe, die Dienstleistungen rund ums Geld erbringen. Sie nehmen fremde Gelder an (Einlagengeschäft) und leiten diese Mittel in Form von Darlehen an die Wirtschaft weiter (Kreditgeschäft). Neben dieser Finanzmittlerfunktion bestehen weitere Hauptaufgaben der Banken darin, die Wirtschaft mit Zahlungsmitteln zu versorgen und den baren sowie den unbaren Zahlungsverkehr abzuwickeln. Sie unterscheiden sich von anderen, nicht zum Bankensektor zählenden Finanzintermediären (z. B. Kapitalsammelstellen) insbesondere durch ihre Fähigkeit zur direkten Geldschöpfung. Diese Fähigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass insbesondere die Sichteinlagen als Zahlungsmittel allgemein akzeptiert werden. In Deutschland sind nach der Definition des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen diejenigen Unternehmen Kreditinstitute, die bestimmte Bankgeschäfte betreiben (Einlagen-, Pfandbrief-, Kredit-, Diskont-, Finanzkommissions-, Depot-, Garantie-, Giro-, Giro-, Emissions- und E-Geldgeschäfte), sofern der Umfang dieser Aktivitäten einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Bankenkanal

Übertragungsweg monetärer Impulse bei dem auf das Kreditvergabeverhalten der Banken abgestellt wird. Bei einer geldpolitischen Restriktion wird dabei vermutet, dass kleine Banken mit geringer Liquidität und Eigenkapitalausstattung ihr Kreditangebot besonders stark einschränken. Auch kann es zu einer selektiven Kreditvergabe bis hin zur Kreditklemme kommen. Bei einer Zinserhöhung wären letztlich nur Kreditnehmer mit besonders riskanten Investitionsprojekten bereit, den höheren Zins zu zahlen (Negativauslese). Da die Banken das wahre Risiko der Investition jedoch aufgrund unvollständiger Informationen nicht vollständig abschätzen können, aber eine hohe Kreditausfallrate aufgrund ihrer geringen Eigenkapitalausstattung fürchten müssen, verzichten sie lieber gänzlich auf eine Kreditvergabe.

Bankenliquidität

„Flüssige“ Mittel, die die Banken zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsbereitschaft benötigen. Aus Sicht einer einzelnen Bank zählen grundsätzlich alle Aktiva, die jederzeit in Zahlungsmittel umgetauscht (liquidiert) werden können – wie börsengehandelte Wertpapiere oder Guthaben bei anderen Geld- und Kreditinstituten – zur Bankenliquidität. Das Bankensystem als Ganzes kann aber nicht mit Forderungen der Banken untereinander bezahlen, sondern nur mit Zentralbankgeld. Zur gesamtwirtschaftlichen Liquiditätsausstattung der Kreditinstitute gehören daher lediglich ihre aktuellen Bestände an Zentralbankguthaben und Kassenmitteln (Bargeld).

Barcelona-Konferenz

Um die Stabilität im Mittelmeerraum zu sichern, haben die EU-Mitgliedstaaten sowie zwölf angrenzende Mittelmeerstaaten sich im November 1995 auf die Deklaration von Barcelona geeinigt. Diese gliedert sich in drei „Körbe“:

Der erste Bereich sieht eine politische und sicherheitspolitische Partnerschaft mit der Gewährleistung von Menschenrechten und politischen Grundfreiheiten vor. In einem zweiten Bereich wird die Entstehung einer euro-mediterranen Freihandelszone bis zum Jahre 2010 angestrebt. Der dritte Bereich der Deklaration widmet sich der Förderung sozialer und kultureller Aspekte, unter anderem der gegenseitigen Achtung von Kultur und Religion.

Die Barcelona-Konferenz hat sich in der Folge als Auftakt einer vertieften Partnerschaft zwischen Europa und seinen südlichen Nachbarn im Rahmen des Barcelona-Prozesses erwiesen. Seit dem Mittelmeer-Gipfel in Paris 2008 ist die Euromediterrane Partnerschaft des Barcelona-Prozesses in die neue Mittelmeerunion aufgegangen, die neben den 27 EU-Staaten 16 Länder des südlichen Mittelmeers und des Nahen Ostens umfasst.

Barcelona-Prozess

Der Barcelona-Prozess beschreibt die Politik der "Euro-Mediterranen Partnerschaft" (EMP). In ihr organisieren die EU-Mitglieder und zwölf Staaten, die südlich und östlich an das Mittelmeer angrenzen, ihre Zusammenarbeit. Hervorgegangen ist sie aus der Euro-Mediterranen Außenministerkonferenz, die im November 1995 in Barcelona tagte (daher auch der Name). Dort wurden die institutionellen Grundlagen für die sicherheitspolitische, wirtschaftlich-finanzielle und kulturelle Zusammenarbeit der Länder gelegt. Vorrangiges Ziel ist die Schaffung und Erhaltung von Frieden, Stabilität und Wohlstand im Mittelmeerraum sowie die für 2010 angestrebte Euro-Mediterrane Freihandelszone. Der Barcelona-Prozess erhält wesentliche Impulse aus der "Europäischen Nachbarschaftspolitik" (ENP) und wird manchmal auch als geographisches Gegenstück zur Ost-Erweiterung der EU angesehen.

•europa-digital: Was macht die EU am Mittelmeer?

Basel II

Basel II - Eigenkapitalvorschriften für Banken

Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die Regeln müssen gemäß den EU-Richtlinien seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute angewendet werden. Allerdings haben die meisten Banken die Übergangsfrist ausgereizt - und starten erst Anfang 2008. Die USA hatten zunächst beabsichtigt, die Regelungen ab 2008 schrittweise einzuführen. Inzwischen wurde eine Verschiebung auf mindestens 1. Januar 2009 angekündigt.

Das Regelwerk soll gewährleisten, dass Banken ausreichend mit Eigenkapital ausgestattet sind. Im Gegensatz zu früher knüpft Basel II die Anforderungen an das tatsächliche Risiko, das über ein externes oder internes Rating bestimmt wird. Neben den Eigenkapitalvorschriften gibt es noch zweite weitere Säulen, die die Aufsicht und die Offenlegungspflichten betreffen. In jüngster Vergangenheit ist Basel II durch die Schieflagen von Sachsen LB und Deutsche Industriebank IKB in die Diskussion geraten. Beide Kreditinstitute hatten sich über außerbilanzielle Zweckgesellschaften am US-Hypothekenmarkt engagiert. Für solche Vehikel muss zukünftig Eigenkapital vorgehalten werden.

Beitrittskandidat

Ein Land, das den Beitritt zur Europäischen Union mit Bezug auf Artikel 49 des EU-Vertrags beim Ministerrat offiziell beantragt hat, wird als Beitrittskandidat (oder auch: "beitrittswilliger Staat") bezeichnet, so lange der Antrag nicht abgelehnt bzw. der Beitritt vollzogen ist. Die Kommission prüft zunächst den Beitrittskandidaten und gibt dann eine Stellungnahme ab. Auf dieser Grundlage formuliert der Europäische Rat die politischen Zielvorstellungen für den Beitritt und beschließt, nach Beratungen mit Kommission und Parlament, wann die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden können. Zum Abschluss der Verhandlungen werden die Aufnahmebedingungen und Anpassungsverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Beitrittskandidaten im Beitrittsvertrag fixiert. Und dann müssen nur noch das Europäische Parlament, die bisherigen Mitgliedstaaten und der Beitrittskandidat selbst (häufig in einem Referendum - eine hohe Hürde!) zustimmen, schon haben wir ein frisch gebackenes EU-Mitglied. Vom Antrag bis zum Beitritt vergehen in der Regel fünf bis zehn Jahre.

•Link ins Internet: "Planspiel zur Erweiterung der Europäischen Union" - Dokumentation im SchulWeb

Beitrittsverhandlungen

1995 wurde beschlossen, Beitrittsverhandlungen mit Zypern aufzunehmen. Für die Staaten Mittel- und Osteuropas wurde ein zweistufiges Verfahren festgelegt, obwohl der Europäische Rat von Luxemburg (Dezember 1997) bereits die Beitrittsanträge von zehn dieser Staaten positiv aufgenommen hatte. Am 30. März 1998 haben die Verhandlungen mit den sechs Ländern der "ersten Welle" (Zypern, Estland, Polen, Tschechische Republik, Slowenien und Ungarn) begonnen.
Nachdem festgestellt worden war, daß die Staaten der "zweiten Welle" (Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei und Malta) ihre Reformen rasch genug durchführen, konnten diese Länder im Februar 2000 zur "ersten Welle" aufschließen.
Vor der Aufnahme von Verhandlungen wurden die Rechtsvorschriften der einzelnen beitrittswilligen Länder bewertet, damit ein Arbeitsprogramm aufgestellt und Verhandlungspositionen festgelegt werden konnten. Danach begannen die eigentlichen Verhandlungen. Dazu wurden bilaterale Regierungskonferenzen (Europäische Union/Beitrittskandidat) einberufen, in deren Rahmen die Minister alle sechs Monate und die Botschafter monatlich tagen.
Die politischen und wirtschaftlichen Reformen der beitrittswilligen Länder sowie der Stand der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes werden regelmäßig bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung bestimmen das Tempo der Beitrittsverhandlungen.

Beitrittsvertrag

Die EU-Mitgliedstaaten schließen mit einem Kandidatenland einen Beitrittsvertrag, sobald sich alle Beteiligten über die Modalitäten und Inhalte des Beitrittes einig sind. Der Vertrag regelt alle Rechte und Pflichten des neuen Mitgliedstaates, darunter fallen auch Übergangsfristen und Finanzhilfen, sowie die durch die Erweiterung notwendigen Anpassungen der europäischen Institutionen. Nach der Unterzeichnung ratifizieren die beteiligten Länder den Vertrag. Anschließend tritt dieser zu einem festgelegten Zeitpunkt in Kraft.

•Link ins Internet: Wie ein Land der EU Beitritt. •Link ins Internet: Der Prozess zum Beitritt eines neuen Mitgliedstaates

Page:  1 2 3 Next »
0-9 All A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Glossary 2.8 uses technologies including PHP and SQL

Wir waren dabei

113 day(s) 11 hour(s) 20 minute(s) ago
Am 21.2.2013 konnten wir bei der Informationsveranstaltung zum EFRE 2014-2020 in Brandenburg, interessante Fakten und Neuigkeiten für unsere Kunden sammeln. Zu den Referenten zählten neben Ralf Christoffers, Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Vera Viehrig, die Verantwortliche des Min...

Inhouse-Schulungen

259 day(s) 15 hour(s) 50 minute(s) ago
EU-Fördermittel gezielt für Klima und Energieeffizienz einsetzen Vom 22. bis 24. Oktober 2012 trifft sich das europäische Fachpublikum für Kommunal- und Regionalentwicklung in Europa auf dem Parkett des Congress Center Leipzig. Die euregia versammelt als einzige netzwerkübergreifende Plattform i...
?>