Begriffe aus dem EU-Jargon, leicht erklärt
There are 636 entries in this glossary.| Term | Definition |
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| B-Punkte |
Das A-Punkt- und B-Punkt-Verfahren ist dazu da, die gesetzgeberischen Beschlüsse des Ministerrats effektiver zu gestalten. B-Punkte sind dabei Themen auf der Tagesordnung eines Ministerrats, über die der vorberatende Ausschuss der Ständigen Vertreter keine Einigung erzielt hat. Unstrittige Themen werden dagegen als A-Punkte von den Ministern ohne weitere Aussprache angenommen. |
| Banken (Kreditinstitute) |
Wirtschaftsbetriebe, die Dienstleistungen rund ums Geld erbringen. Sie nehmen fremde Gelder an (Einlagengeschäft) und leiten diese Mittel in Form von Darlehen an die Wirtschaft weiter (Kreditgeschäft). Neben dieser Finanzmittlerfunktion bestehen weitere Hauptaufgaben der Banken darin, die Wirtschaft mit Zahlungsmitteln zu versorgen und den baren sowie den unbaren Zahlungsverkehr abzuwickeln. Sie unterscheiden sich von anderen, nicht zum Bankensektor zählenden Finanzintermediären (z. B. Kapitalsammelstellen) insbesondere durch ihre Fähigkeit zur direkten Geldschöpfung. Diese Fähigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass insbesondere die Sichteinlagen als Zahlungsmittel allgemein akzeptiert werden. In Deutschland sind nach der Definition des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen diejenigen Unternehmen Kreditinstitute, die bestimmte Bankgeschäfte betreiben (Einlagen-, Pfandbrief-, Kredit-, Diskont-, Finanzkommissions-, Depot-, Garantie-, Giro-, Giro-, Emissions- und E-Geldgeschäfte), sofern der Umfang dieser Aktivitäten einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. |
| Bankenkanal |
Übertragungsweg monetärer Impulse bei dem auf das Kreditvergabeverhalten der Banken abgestellt wird. Bei einer geldpolitischen Restriktion wird dabei vermutet, dass kleine Banken mit geringer Liquidität und Eigenkapitalausstattung ihr Kreditangebot besonders stark einschränken. Auch kann es zu einer selektiven Kreditvergabe bis hin zur Kreditklemme kommen. Bei einer Zinserhöhung wären letztlich nur Kreditnehmer mit besonders riskanten Investitionsprojekten bereit, den höheren Zins zu zahlen (Negativauslese). Da die Banken das wahre Risiko der Investition jedoch aufgrund unvollständiger Informationen nicht vollständig abschätzen können, aber eine hohe Kreditausfallrate aufgrund ihrer geringen Eigenkapitalausstattung fürchten müssen, verzichten sie lieber gänzlich auf eine Kreditvergabe. |
| Bankenliquidität |
„Flüssige“ Mittel, die die Banken zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsbereitschaft benötigen. Aus Sicht einer einzelnen Bank zählen grundsätzlich alle Aktiva, die jederzeit in Zahlungsmittel umgetauscht (liquidiert) werden können – wie börsengehandelte Wertpapiere oder Guthaben bei anderen Geld- und Kreditinstituten – zur Bankenliquidität. Das Bankensystem als Ganzes kann aber nicht mit Forderungen der Banken untereinander bezahlen, sondern nur mit Zentralbankgeld. Zur gesamtwirtschaftlichen Liquiditätsausstattung der Kreditinstitute gehören daher lediglich ihre aktuellen Bestände an Zentralbankguthaben und Kassenmitteln (Bargeld). |
| Barcelona-Konferenz |
Um die Stabilität im Mittelmeerraum zu sichern, haben die EU-Mitgliedstaaten sowie zwölf angrenzende Mittelmeerstaaten sich im November 1995 auf die Deklaration von Barcelona geeinigt. Diese gliedert sich in drei „Körbe“: Der erste Bereich sieht eine politische und sicherheitspolitische Partnerschaft mit der Gewährleistung von Menschenrechten und politischen Grundfreiheiten vor. In einem zweiten Bereich wird die Entstehung einer euro-mediterranen Freihandelszone bis zum Jahre 2010 angestrebt. Der dritte Bereich der Deklaration widmet sich der Förderung sozialer und kultureller Aspekte, unter anderem der gegenseitigen Achtung von Kultur und Religion. Die Barcelona-Konferenz hat sich in der Folge als Auftakt einer vertieften Partnerschaft zwischen Europa und seinen südlichen Nachbarn im Rahmen des Barcelona-Prozesses erwiesen. Seit dem Mittelmeer-Gipfel in Paris 2008 ist die Euromediterrane Partnerschaft des Barcelona-Prozesses in die neue Mittelmeerunion aufgegangen, die neben den 27 EU-Staaten 16 Länder des südlichen Mittelmeers und des Nahen Ostens umfasst. |
| Barcelona-Prozess |
Der Barcelona-Prozess beschreibt die Politik der "Euro-Mediterranen Partnerschaft" (EMP). In ihr organisieren die EU-Mitglieder und zwölf Staaten, die südlich und östlich an das Mittelmeer angrenzen, ihre Zusammenarbeit. Hervorgegangen ist sie aus der Euro-Mediterranen Außenministerkonferenz, die im November 1995 in Barcelona tagte (daher auch der Name). Dort wurden die institutionellen Grundlagen für die sicherheitspolitische, wirtschaftlich-finanzielle und kulturelle Zusammenarbeit der Länder gelegt. Vorrangiges Ziel ist die Schaffung und Erhaltung von Frieden, Stabilität und Wohlstand im Mittelmeerraum sowie die für 2010 angestrebte Euro-Mediterrane Freihandelszone. Der Barcelona-Prozess erhält wesentliche Impulse aus der "Europäischen Nachbarschaftspolitik" (ENP) und wird manchmal auch als geographisches Gegenstück zur Ost-Erweiterung der EU angesehen. •europa-digital: Was macht die EU am Mittelmeer? |
| Basel II |
Basel II - Eigenkapitalvorschriften für Banken |
| Beitrittskandidat |
Ein Land, das den Beitritt zur Europäischen Union mit Bezug auf Artikel 49 des EU-Vertrags beim Ministerrat offiziell beantragt hat, wird als Beitrittskandidat (oder auch: "beitrittswilliger Staat") bezeichnet, so lange der Antrag nicht abgelehnt bzw. der Beitritt vollzogen ist. Die Kommission prüft zunächst den Beitrittskandidaten und gibt dann eine Stellungnahme ab. Auf dieser Grundlage formuliert der Europäische Rat die politischen Zielvorstellungen für den Beitritt und beschließt, nach Beratungen mit Kommission und Parlament, wann die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden können. Zum Abschluss der Verhandlungen werden die Aufnahmebedingungen und Anpassungsverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Beitrittskandidaten im Beitrittsvertrag fixiert. Und dann müssen nur noch das Europäische Parlament, die bisherigen Mitgliedstaaten und der Beitrittskandidat selbst (häufig in einem Referendum - eine hohe Hürde!) zustimmen, schon haben wir ein frisch gebackenes EU-Mitglied. Vom Antrag bis zum Beitritt vergehen in der Regel fünf bis zehn Jahre. •Link ins Internet: "Planspiel zur Erweiterung der Europäischen Union" - Dokumentation im SchulWeb |
| Beitrittsverhandlungen |
1995 wurde beschlossen, Beitrittsverhandlungen mit Zypern aufzunehmen. Für die Staaten Mittel- und Osteuropas wurde ein zweistufiges Verfahren festgelegt, obwohl der Europäische Rat von Luxemburg (Dezember 1997) bereits die Beitrittsanträge von zehn dieser Staaten positiv aufgenommen hatte. Am 30. März 1998 haben die Verhandlungen mit den sechs Ländern der "ersten Welle" (Zypern, Estland, Polen, Tschechische Republik, Slowenien und Ungarn) begonnen. |
| Beitrittsvertrag |
Die EU-Mitgliedstaaten schließen mit einem Kandidatenland einen Beitrittsvertrag, sobald sich alle Beteiligten über die Modalitäten und Inhalte des Beitrittes einig sind. Der Vertrag regelt alle Rechte und Pflichten des neuen Mitgliedstaates, darunter fallen auch Übergangsfristen und Finanzhilfen, sowie die durch die Erweiterung notwendigen Anpassungen der europäischen Institutionen. Nach der Unterzeichnung ratifizieren die beteiligten Länder den Vertrag. Anschließend tritt dieser zu einem festgelegten Zeitpunkt in Kraft. •Link ins Internet: Wie ein Land der EU Beitritt. •Link ins Internet: Der Prozess zum Beitritt eines neuen Mitgliedstaates |