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Begriffe aus dem EU-Jargon, leicht erklärt
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Definition |
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Basel II
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Basel II - Eigenkapitalvorschriften für Banken
Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die Regeln müssen gemäß den EU-Richtlinien seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute angewendet werden. Allerdings haben die meisten Banken die Übergangsfrist ausgereizt - und starten erst Anfang 2008. Die USA hatten zunächst beabsichtigt, die Regelungen ab 2008 schrittweise einzuführen. Inzwischen wurde eine Verschiebung auf mindestens 1. Januar 2009 angekündigt.
Das Regelwerk soll gewährleisten, dass Banken ausreichend mit Eigenkapital ausgestattet sind. Im Gegensatz zu früher knüpft Basel II die Anforderungen an das tatsächliche Risiko, das über ein externes oder internes Rating bestimmt wird. Neben den Eigenkapitalvorschriften gibt es noch zweite weitere Säulen, die die Aufsicht und die Offenlegungspflichten betreffen. In jüngster Vergangenheit ist Basel II durch die Schieflagen von Sachsen LB und Deutsche Industriebank IKB in die Diskussion geraten. Beide Kreditinstitute hatten sich über außerbilanzielle Zweckgesellschaften am US-Hypothekenmarkt engagiert. Für solche Vehikel muss zukünftig Eigenkapital vorgehalten werden.
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