Das nächste Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 wird - ab dem Jahr 2014 - voraussichtlich mit dem Programm für Wettbewerbsfähigkeit (CIP) und dem Europäischen Institut für Innovation und Technologie (EIT) zusammen geführt.
Forschung und Innovation stehen im Zentrum der Strategie Europa 2020 zur Förderung intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums. Zu ihr gehört das Kernziel, bis 2020
die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3 % des BIP aufzustocken. Die Leitinitiative „Innovationsunion“ sieht ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Steigerung der
Forschungs- und Innovationsleistung vor. Dabei wird Horizont 2020 ein Schlüsselinstrument bei der Umsetzung dieser Leitinitiative sein.
Die wichtigsten Punkte des Horizont 2020 Kommissionsvorschlags, insbesondere im Vergleich zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) beinhalten:
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In Horizont 2020 werden das bisherige Forschungsrahmenprogramm, die forschungsrelevanten Teile des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), sowie das Europäisches Technologieinstitut (EIT) zusammengefasst. Dieses Konzept wird von den beteiligten Kreisen als Schritt nach vorne gewertet und hat außerdem die breite Zustimmung des Europäischen Parlaments, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses für den Europäischen Forschungsraum gefunden.
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Horizont 2020 wird drei Prioritäten umfassen:
i) Exzellente Wissenschaft; |
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ii) Industrielle Führungsrolle; |
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iii) Gesellschaftliche Herausforderungen; |
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Die Europäische Kommission schlägt ca. 87 Milliarden € als Budget für Horizont 2020 vor, wobei das 7. FRP nur 53,2 Mrd. € zur Verfügung hatte.
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Die Verwertung der Forschungsergebnisse soll durch gezielte Förderung von Innovation gestärkt werden und die die Entwicklung zu marktreifen Produkten soll erleichtert werden.
- Erhebliche Vereinfachungen durch einen einfacheren Programmaufbau, einheitliche Regeln, weniger Bürokratieaufwand durch ein einfaches Kostenerstattungsmodell, eine einzige Anlaufstelle für Teilnehmer, weniger Formalitäten bei der Ausarbeitung von Vorschlägen, weniger Kontrollen und Rechnungsprüfungen, wobei das generelle Ziel verfolgt wird, die durchschnittliche Zeit für die Gewährung einer Finanzhilfe um 100 Tage zu verkürzen.
Der Kommissionsvorschlag zu Horizont 2020 und die Beteiligungsregeln werden im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (früher Kodezisionsverfahren) vom Europäischen Parlament (EP) und dem Rat der Europäischen Union beraten und verabschiedet. Die Gesetzgebungsphase wird etwa anderthalb Jahre in Anspruch nehmen, so dass Horizont 2020 voraussichtlich ab 2014 in Kraft treten kann. Erste Ausschreibungen könnten ggf. bereits in der zweiten Jahreshälfte 2013 veröffentlicht werden. So soll auch ein lückenloser Übergang vom 7. FRP, welches 2013 endet, zu Horizont 2020 sichergestellt werden.
Kommissionsmitteliung zu Horizont 2020 finden Sie hier.
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