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Am 9. November 2011 verabschiedete die Kommission einen Legislativvorschlag für das dritte mehrjährige Programm Gesundheit für Wachstum (2014–2020). Mithilfe dieses Programms sollen die EU-Länder effizient auf die wirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen für ihre Gesundheitssysteme reagieren können. Es soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, länger gesund zu bleiben.



Das Programm „Gesundheit für Wachstum“ (2014-2020) ist das dritte mehrjährige Aktionsprogramm der Europäischen Union, das zur Zieldurchsetzung von EU-Wirtschaftsstrategie EUROPA 2020 beitragen soll. Es soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen:
  • die Reformen vorzunehmen, die für innovative und nachhaltige Gesundheitssysteme erforderlich sind;
  • Bürgerinnen und Bürgern mehr Zugang zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung zu geben;
  • die Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu fördern und Krankheiten vorzubeugen;
  • Bürgerinnen und Bürger vor grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen zu schützen.

 

Ziele des Programms "Gesundheit für Wachstum"
Ziel 1: Beitrag zu innovativen und nachhaltigen Gesundheitssystemen

Die Europäische Kommission soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, den Mangel an Humanressourcen und Finanzmitteln zu beheben. Zudem soll sie die Mitgliedstaaten dazu ermuntern, Innovationen im Gesundheitswesen zu übernehmen, etwa im Bereich der Gesundheitstelematik, sowie ihr Fachwissen in diesem Bereich gemeinsam zu nutzen. Darüber hinaus unterstützt das Programm die Europäische Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter.

Ziel 2: Verbesserung des Zugangs zu besserer und sicherer Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger

Die Kommission schlägt vor, die Akkreditierung Europäischer Referenznetze einzuführen, was zum Beispiel zur Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten beitragen könnte. Es sollten auch Leitlinien hinsichtlich der Patientensicherheit und des Einsatzes von Antibiotika entwickelt werden.

Ziel 3: Gesundheitsförderung und Prävention

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihr Know-how in den Bereichen Prävention des Rauchens, des Alkoholmissbrauchs und Adipositas-Bekämpfung auszutauschen. Gezielte Maßnahmen sollen zudem dazu beitragen, chronischen Krankheiten, einschließlich Krebs, vorzubeugen.

Ziel 4: Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen

Nach Ansicht der Kommission müssen die Kapazitäten für die Bereitschaftsplanung und die Koordinierung zur Abwehr von grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen verbessert werden.

Finanzbestimmungen
Der Finanzrahmen für die Durchführung des Programms im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 wird auf 446 Mio. Euro festgesetzt pastillas cialis. Am Programm teilnehmen können:
  • alle EU-Mitgliedstaaten;
  • die EU-Beitrittsländer, die Bewerberländer oder die potenziellen Bewerberländer, die durch eine Heranführungsstrategie unterstützt werden;
  • die Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) (EN) gemäß den in dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) festgelegten Bedingungen;
  • die Nachbarländer und in die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) einbezogenen Länder gemäß den in den bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen festgelegten Bedingungen.
Die EU kann sich zudem finanziell beteiligen in Form von Finanzhilfen oder öffentlichen Aufträgen, mit dem Ziel, Maßnahmen mit einem EU-Mehrwert zu finanzieren oder nichtstaatlichen Stellen Finanzhilfen für ihre Arbeit zu gewähren. Diese Finanzhilfen können 60 % der förderfähigen Kosten betragen und Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit gewährt werden wie:
  • Behörden und öffentlichen Stellen;
  • Forschungseinrichtungen;
  • Gesundheitseinrichtungen;
  • Universitäten;
  • Hochschulen;
  • Unternehmen.
Nur in Ausnahmefällen können diese Finanzhilfen 80 % der förderfähigen Kosten betragen.

Die Mittelausstattung des Programms kann auch Ausgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung und Bewertung abdecken, die für die Umsetzung des Programms erforderlich sind.

Durchführung des Programms
Die Durchführung der Programmaktionen wird von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten überprüft. Zudem wird die Kommission von einem Ausschuss gemäß der Verordnung über die Durchführungsbefugnisse der Kommission unterstützt.

Die Mitgliedstaaten benennen nationale Anlaufstellen, deren Auftrag darin besteht, das Programm und seine Ergebnisse in ihren Ländern bekannt zu machen.

Mit dieser Verordnung wird der Beschluss über das zweite Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit mit Wirkung vom 1. Januar 2014 aufgehoben.

Weitere Informationen:
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