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Die Veränderungen in der Kohäsionspolitik stehen laut dem Vorschlag der Europäischen Kommission im Zeichen der Vereinfachung. Die Strukturfonds werden in Zukunft zur besseren Harmonisierung der Regeln unter einen Gemeinsamen Strategischen Rahmen (GSR) fallen. Der Vorschlag für den Zeitraum 2014-2020 sieht für die GSR-Fonds gemeinsame Regeln für die Förderfähigkeit von Projekten vor, um den Prozess zu vereinfachen.

Es werden neue Optionen eingeführt, die für mehr Flexibilität sorgen: Mitgliedstaaten und Regionen können EFRE, ESF und KF gemeinsam oder in getrennten operationellen Programmen planen, ein Projekt mit Mitteln aus mehreren von der EU finanzierten Instrumenten fördern und die Funktionen von Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden zusammenlegen.

Monofonds-Programme vs. Multifonds-Programme

Im Zeitraum 2014-2020 werden die Mitgliedstaaten die Wahl haben, je nach ihren nationalen Praktiken entweder Monofonds-Programme oder Multifonds-Programme, bei denen EFRE, ESF und KF kombiniert werden, vorzubereiten und durchzuführen. Die Einrichtung gemeinsamer Überwachungsausschüsse und gemeinsamer Überwachungs- und Berichterstattungssysteme kann nationalen Behörden Kosteneinsparungen bringen. Die gemeinsame Planung kann so ein integriertes Konzept für die Umsetzung der Kohäsionspolitik ermöglichen. Eine integrierte Programmplanung wird außerdem durch die Möglichkeit des Einsatzes verschiedener Instrumente ermöglicht (z.B. integrierte territoriale Investitionen, lokale Entwicklung unter Federführung der Gemeinden oder Möglichkeit zur Förderung eines Projekts aus mehreren Fonds).

Größere Verhältnismäßigkeit – Weniger Prüfungen und Verwaltungsaufwand

Im Zeitraum 2007-2013 können Projekte jeder Größenordnung während ihrer Laufzeit (und bis zu 10 Jahren nach Ende des Projekts) jederzeit von der Prüfbehörde, den Prüfern der Kommission oder vom Rechnungshof geprüft werden. Wiederholte Prüfungen können für die Leistungsempfänger einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Die Änderungen für 2014-2020 bringen eine Reduzierung von Prüfungen durch die Prüfbehörde und die Kommission. Vorhaben, bei denen die förderfähigen Gesamtausgaben nicht mehr als 100 000 EUR betragen, werden während ihrer Laufzeit normalerweise nicht mehr als einer Prüfung durch die Prüfbehörde bzw. die Kommission unterzogen werden (außer wenn es Hinweise auf ein besonderes Risiko gibt). Dadurch wird verhindert, dass bei kleineren Projekten die Leistungsempfänger mehrfachen Prüfungen unterworfen sind und so von den Hauptaufgaben des Projekts abgelenkt werden.

Mehr Pauschalenfinanzierungen – einfachere Regeln

Das Finanzierungs- und Abrechnungssystem, z.B. im ESF ist für die laufende Förderphase 2007-2013 weiterhin ziemlich kompliziert. So wird eine Kalkulation und eine Prognose möglicher Einnahmen verlangt, der Leistungsempfänger muss noch nach Abschluss des Projekts Bericht erstatten und die Verwaltungsbehörde führt Kontrollen durch.

Der Vorschlag für den Zeitraum 2014-2020 sieht ein verhältnismäßeriges Konzept für die Abwicklung von Projekten sowie eine Vereinfachung der Verwaltung vor. Er sieht für die Bestimmung der Kosten, die von den Fonds mitfinanziert werden können, Pauschalsätze entsprechend der Art des Projekts vor. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie den Pauschalsatz anwenden möchten. Alternativ können sie die frühere Methode (Analyse der Finanzierungslücke – s. Fehlbedarfsfinanzierung) wählen, wenn sie der Auffassung sind, dass der Pauschalbetrag nicht angemessen ist.

Weniger Verwaltungsaufwand für Antragsteller

Der Verwaltungsaufwand für Leistungsempfänger wird durch umfangreichere Möglichkeiten zur Anwendung vereinfachter Kosten verringert werden. Gleichzeitig werden die bereits 2007-2013 eingeführten vereinfachten Kostenoptionen weiterhin bestehen bleiben. Durch Einführung eines fortlaufenden Abschlusses wird die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen von der jetzigen Höchstdauer von über 10 Jahren auf etwa fünf Jahre verkürzt werden. Ein integriertes Konzept für die lokale Entwicklung unter Federführung der Gemeinden wird ebenfalls die Anwendung einfacherer Verfahren ermöglichen.

Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/informat/2014/simplification_de.pdf
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