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logo erasmus477x166px transNoch bis zum 30. April 2015 können im Rahmen des Programms Erasmus+ Vorschläge zur "Entwicklung staatlicher Strategien zur Koordinie­rung des Angebots an hochwertigen, einschlägigen und zugänglichen beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert und die Inanspruchnahme von Fortbildungsmöglichkeiten im Rahmen von umfassenden nationalen, regionalen oder lokalen Qualifizierungsstrategien spürbar gesteigert werden".

Ziel der Aufforderung ist eine verbesserte Zusammenarbeit von nationalen Behörden (Ministerium oder entsprechende Behörde) und beruflichen Aus- und Weiterbildungsakteuren.

Nationalen Behörden, die für die berufliche Aus- und Weiterbildung zuständig sind und Teilnahmeland des Erasmus+ Programm sind, sind Vorschlag berechtigt.

Förderfähige Länder sind:
- die 28 EU-Mitgliedstaaten,
- die EFTA/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen,
- EU-Kandidatenländer: die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei,
- potenzielle Kandidatenländer der EU: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien.

Weitere Informationen unter: http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/comprehensive-policy-frameworks-for-continuing-vet_en
bzw. direkt zur deutschsprachigen Aufforderung: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de//TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2015_031_R_0006&from=EN

(Quelle: Europäische Kommission)
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