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Zuschüsse für Seminare - Qualifizierungsscheck in Hessen

Geschrieben von Michael Seidler. Veröffentlicht in

Qualifizierungsscheck in Hessen
Qualifizierungsscheck Land HessenUnsere Seminarteilnehmer aus Hessen können dieses Jahr auch den Qualifizierungsscheck nutzen und von seinen Vorteilen profitieren:
Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms „Qualifizierung von Beschäftigten in KMU“ in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ ein. Der Qualifizierungsscheck unterstützt die Weiterbildung von Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bis zu 250 Personen. Gefördert werden auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen (Non-Profit-Organisationen), sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen.

Im Rahmen einer Anteilsfinanzierung werden 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber 500 EUR pro Person und Jahr gefördert. Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, werden nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert werden. Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten der Weiterbildung (das heißt Teilnahme- und eventuell Prüfungsgebühren). Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Förderungsberechtigten können pro Jahr einen Qualifizierungsscheck erhalten.

Gegenstand des Förderinstruments Qualifizierungsschecks sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Bildungsanbieter angeboten werden und der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche und neutrale Bildungsberatung, die für die Beratenen kostenlos ist. Durch diese Vorgabe wird die Wichtigkeit der Bildungsberatung betont, um die Auswahl einer gezielten Weiterbildung aus der breiten Angebotspalette sicherzustellen. Als Ergebnis des Beratungsgesprächs werden Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme und in Frage kommende Weiterbildungsanbieter festgelegt.
Gefördert werden die Beschäftigten aus den genannten Unternehmen, wenn Sie
  • über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder
  • älter als 45 Jahre sind oder
  • in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Alter und Qualifikation oder
  • als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit der Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation
Die Liste der Beratungsstellen ist unter www.qualifizierungsschecks.de zu finden.

Weiterbildung Hessen e.V. setzt im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung das Förderinstrument Qualifizierungsschecks um und steht gerne für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung:

Weiterbildung Hessen e.V. Gervinusstr. 5 - 7 60322 Frankfurt am Main Telefon (069) 59 79 966 – 0 Fax (069) 59 79 966 – 29 www.qualifizierungsschecks.de

Gefördert aus Mitteln des HMWVL und der Europäischen Union – Europäischer Sozialfonds
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