Anspruchsberechtigt sind Erwerbstätige, die eine bestimmte
Einkommensgrenze nicht überschreiten: max. 20.000 Euro Jahreseinkommen bei Alleinstehenden bzw. 41.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge.
Ihre nächste Beratungsstelle für die Bildungsprämie des Bundes können Sie unter der kostenlosen Rufnummer 0800/2623 000 erhalten. Unter dieser Nummer können Sie ebenfalls Ihre weiteren Fragen zur Bildungsprämie klären. Auf der Übersichtskarte können Sie Ihre Beratungsstelle finden und sich beraten lassen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit der Bildungsprämie folgende Personengruppen nicht:
- Personen, die ALG I oder ALG II erhalten
- Personen, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafög) haben
- Personen ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland
- Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Pensionäre
Weitere Informationen zur Bildungsprämie des Bundes erhalten Sie online unter: http://www.bildungspraemie.info/
Mit dem QualiScheck des Landes Rheinland-Pfalz können Sie bis zu 500 Euro sparen!
Mit dem QualiScheck können Weiterbildungen mit max. 500 Euro pro Person und Jahr durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert werden.
Die Förderung richtet sich an folgende Personen:
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die noch nicht in Rentenbezug stehen oder
- Personen, die als Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit der Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation
- kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Unternehmensstandort in Rheinland-Pfalz haben, für ihre in Rheinland-Pfalz tätigen Beschäftigten, soweit diese mindestens 45 Jahre alt sind und noch nicht in Rentenbezug stehen
- Ebenso mitarbeitende Betriebsinhaber ab 45 Jahren, in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung
- Selbstständige oder Freiberufler ab 45 Jahren, die nicht in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaber fallen, in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit sind oder
- Berufsrückkehrer ab 45 Jahren, die den Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtspflichtigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und der Wegfall des Unterbrechungsgrundes mehr als ein Jahr zurückliegt oder weil die zuständige Agentur für Arbeit eine Förderung abgelehnt hat
Die Ausstellung des QualiSchecks erfolgt durch die RAT GmbH (benannt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz):
Die RAT GmbH
Paulinstr. 17
54292 Trier
Tel: 0800/5888 432 (kostenfrei)
Fax: 0651/460 2959 645
Weitere Informationen finden Sie online unter der Webadresse www.qualischeck.rlp.de und der Email info@qualischeck.rlp.de
Mit dem Bildungsscheck des Landes Brandenburg können Sie bis zu 500 Euro sparen!
Mit dem Bildungsscheck bekommen Sie einen Zuschuss für Ihre berufliche Weiterbildung - individuell und unabhängig von Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz. Sie können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt bekommen.
Bezugsberechtigt sind Erwerbstätige mit Hauptwohnsitz in Brandenburg, einschließlich:
- Beschäftige im Rahmen des Bundesprogrammes „Kommunal-Kombi“
- Beschäftigte in Elternzeit
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Anspruch auf ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II
Weitere Informationen zum Bildungsscheck erhalten Sie unter der Hotline 0331/6002 333, online unter der Webadresse www.bildungsscheck.brandenburg.de und per Email: bildungsscheck@lasa-brandenburg.de
Sie können sich ebenfalls durch die Regionalbüros beraten lassen.
Der Qualifizierungsscheck unterstützt die Weiterbildung von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Hessen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bis zu 250 Personen. Gefördert werden auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen, sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen.
Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten der Weiterbildung (das heißt Teilnahme- und eventuell Prüfungsgebühren). Die Förderungsberechtigten können pro Jahr einen Qualifizierungsscheck erhalten.
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche und neutrale Bildungsberatung, die für die Beratenen kostenlos ist. Durch diese Vorgabe wird die Wichtigkeit der Bildungsberatung betont, um die Auswahl einer gezielten Weiterbildung aus der breiten Angebotspalette sicherzustellen. Als Ergebnis des Beratungsgesprächs werden Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme und in Frage kommende Weiterbildungsanbieter festgelegt.
Eine Förderung durch den Qualifizierungsscheck erhält, wer …
- über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder
- älter als 45 Jahre ist oder
- in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt ist, unabhängig von Alter und Qualifikation oder
- als Ausbilder tätig ist.
Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit der Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation
Die Liste der Beratungsstellen ist unter www.qualifizierungsschecks.de zu finden.
Weiterbildung Hessen e.V. setzt im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung das Förderinstrument Qualifizierungsschecks um und steht gerne für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung:
Weiterbildung Hessen e.V.
Gervinusstr. 5 - 7
60322 Frankfurt am Main
Telefon (069) 59 79 966 – 0
Fax (069) 59 79 966 – 29

Der Bildungsscheck des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Weiterbildung von
Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen
kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bis zu 250 Personen.
Unternehmer und
Freiberufler können in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen. Ebenso gilt der Bildungsscheck für
Berufsrückkehrer, d.h. für Personen, die eine längere Familienzeit hinter sich haben.
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben: Ihre Beratungsstelle zum Bildungsscheck finden Sie hier.
Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das Service Center der Landesregierung: 0180/3100 118
Für weitergehende Fragen können Sie auch die Wissensdatenbank KomNet NRW nutzen.
Wer
aus beruflichen Gründen an der Fortbildung teilnimmt bzw. die Teilnahme an der Fortbildung
mit einem ausgeübten Beruf in Verbindung steht oder
nach Absolvierung eines Erststudiums/Erstausbildung eine Umschulung anstrebt, kann die Fortbildungskosten
als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
Zudem können Sie die Fahrtkosten zur Fortbildung, die Übernachtung, Arbeitsmaterialkosten (Schreibutensilien, Hard- und Software) den Verpflegungsmehraufwand sowie etwaige Kosten für Fortbildungsunterlagen (in der Regel auch unabhängig von der Teilnahme bei einer Fortbildung) gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens oder dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.
Arbeitnehmer haben
ein gesetzlich verbrieftes Recht auf bezahlte Freistellung von der Erwerbstätigkeit, wenn die Teilnahme an einer Veranstaltung der Weiterbildung dient. In der Regel hat
jeder Arbeitnehmer mit mehr als 6 Monaten in einem festen Arbeitsverhältnis das Recht auf Bildungsurlaub. Einzelheiten zum Bildungsurlaub sind Ländersache und weichen deshalb von Bundesland zu Bundesland ab. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich bei der jeweiligen Senatsverwaltung oder dem jeweiligen Ministerium zu erkundigen.
Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, der Freistaat Sachsen und der Freistaat Thüringen haben keine Regelungen zum Bildungsurlaub. Eine Übersicht über die Regelungen (im pdf-Format) zum Bildungsurlaub bzw. zur Bildungsfreistellung in den einzelnen Bundesländern finden Sie online beim Ministerium für Bildung des Saarlandes.
Sie können Ihren Arbeitgeber von der Bedeutung der Fortbildung zum EU-Fundraiser für sein Unternehmen oder die gemeinnützige Organisation überzeugen, denn EU-Fundraising ist ein wichtiges Element in der Finanzmittelakquise für Projekte und Organisationen. Die Spezialisierung in der Akquise europäischer Fördermittel bedeutet einen konkreten Mehrwert für das Unternehmen oder die NGO.
Gegebenenfalls können Sie Ihren Arbeitgeber davon überzeugen, Ihnen die Fortbildung zu bezahlen oder Ihnen einen Teil der Kurskosten zu finanzieren oder zIhnen umindest als rückzahlbaren Kredit/Investition der Firma zu gewähren.
Nebenbei beschrieben, möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich in aller Regel die Kosten für Ihre Fortbildung bereits mit dem ersten erfolgreichen EU-Antrag mehr als amortisiert haben.
Dieses schnelle Return of Invest könnte vielleicht auch für Ihren Arbeitgeber ein Grund sein, die Gebühren (zumindest vor-) zu finanzieren. Wir haben Teilnehmer, die so z.B. bereits mit Ihrem Arbeitgeber eine Zielvereinbarung derart abgeschlossen haben, dass zunächst eine Vorfinanzierung durch den Arbeitgeber erfolgt und dann innerhalb von zwei Jahren durch Sie als künftigen Fundraiser der erste erfolgreiche Antrag für die Organisation erfolgen muß.